Rechtsprechung
LG Dortmund, 04.08.2011 - 2 O 130/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Belehrung des Versicherungsnehmers über die Folgen des Prämienverzuges - Aufforderung zu rechtzeitiger Zahlung genügt nicht
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftpflichtversicherer eines PKW wird nicht leistungsfrei bei fehlerhafter Belehrung über die Rechtsfolge der Nichtzahlung der ersten Prämie; Leistungsfreiheit eines Haftpflichtversicherers eines PKW bei fehlerhafter Belehrung über die Rechtsfolge der Nichtzahlung der ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Erstprämie Kfz-Versicherungsvertrag - Nichtzahlung und Leistungsfreiheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 37 Abs. 2
Haftpflichtversicherer eines PKW wird nicht leistungsfrei bei fehlerhafter Belehrung über die Rechtsfolge der Nichtzahlung der ersten Prämie; Leistungsfreiheit eines Haftpflichtversicherers eines PKW bei fehlerhafter Belehrung über die Rechtsfolge der Nichtzahlung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kfz-Haftpflicht - Versicherungsschutz auch, wenn zu spät gezahlt wurde?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Versicherungsschutz trotz verspäteter Zahlung der Erstprämie
- anwalt.de (Kurzinformation)
Falsch belehrt - Muss Versicherung leisten?
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 11.05.2007 - 20 U 272/06
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Prämienverzug nur bei Zugangsnachweis …
Auszug aus LG Dortmund, 04.08.2011 - 2 O 130/11
Ihr obliegt nämlich nicht nur der Beweis für den Zugang des Schreibens an sich, sondern auch für den Zeitpunkt des Zugangs (OLG Hamm VersR 2007, 1397).
- LG Duisburg, 27.07.2012 - 6 O 15/12
Regressanspruch einer Versicherung gegen den Versicherungsnehmer aufgrund eines …
Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem vom Beklagten zitierten vom LG Dortmund zum Az. 2 O 130/11 am 30.11.2011 entschiedenen Fall dadurch, dass vorliegend eine Belehrung darüber vorliegt, was rechtzeitige Zahlung bedeutet.